Im Blick am Abend erscheint während dieser Sommerzeit eine Serie von Fragen bei ‘rechtlichen Sorgen mit Tieren’. In der ersten Ausgabe vom 16.7.2008 wird die Frage gestellt:
Was sind «Tierrechte»?
Immer wieder lese ich in der Zeitung von «Tierrechten». Wie muss ich mir das vorstellen?
Franz Oester aus Jona
Die Antwort von Gieri Bolliger der Stiftung ‘Tier im Recht’ und unser Kommentar gibt es beim Klick auf
Lieber Herr Oester
Umgangssprachlich wird zwar oft von Tierrechten gesprochen, juristisch ist dies aber nicht korrekt. Auch wenn Tiere seit 2003 keine Sachen mehr sind: eigentliche Rechte, die auch klag- und durchsetzbar wären, haben sie deswegen nicht. Diese kommen ausschliesslich Menschen und juristischen Personen zu. Tiere bleiben hingegen Vermögenswerte, die der Verfügungsmacht ihres Eigentümers unterstehen, wobei dieser natürlich das Tierschutzrecht und andere zwingende Gesetzesvorschriften zu beachten hat. In der Schweiz kommt Tieren nicht einmal das grundlegendste aller Rechte, das Recht auf Leben, zu. Eine Tiertötung ist nur dann ausdrücklich verboten, wenn sie qualvoll oder mutwillig geschieht. Immerhin werden den Tieren Ansprüche zuerkannt, etwa auf eine angemessene Haltung, Pflege und Behandlung oder auf den Schutz ihres Wohlergehens, ihrer Würde sowie vor ungerechtfertigten Schmerzen, Leiden, Schäden und Ängsten. Eigentliche Tierrechte gibt es übrigens auch in anderen Staaten nicht. Einzig in Neuseeland sind bislang bestimmten nschenaffenarten menschenrechtsähnliche Freiheitsrechte verliehen worden. (PDF)
Dr. Gieri Bolliger – hilft bei rechtlichen Sorgen mit Tieren
Fragen zu Ihrem Tier? Schreiben Sie an die Stiftung für das Tier im Recht,
Postfach 1033, 8034 Zürich oder briefkasten@tierimrecht.org
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Die Stiftung welche sich dem Tier im Recht annimmt weiss auch, dass der Veganismus die einzig konsequente Haltung gegenüber der Nutzung von Tieren und das Zugeständnis von Rechten für Tiere ist. Trotzdem verfolgt sie eher die Strategie die Tiere im gängigem Rechtssystem zu mehr Rechten zu verhelfen- was jedoch angesichts der Tatsache, dass Tiere ihr grundlegendes Recht auf Freiheit in einer Beziehung zum Mensch nicht wahrnehmen können ein grundsätzlicher Widerspruch aufzeigt.